Top aktuell – mit kurzfristigen inhaltlichen und optischen Änderungen der 2. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist ab dem 1. September 2024 ausschließlich anzuwenden. Es stehen noch Änderungen ins Haus, die seitens des Dozenten für eine praxisnahe Anwendung erklärt werden.