Berufsbild
Die Tätigkeit einer RENO hat wenig zu tun mit den teilweise in Fernsehfilmen oder Fernsehsendungen dargestellten Aufgaben.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten entweder als Alleinkraft oder im Team mit Kollegen und Kolleginnen zusammen. Häufig stehen sie unter Zeitdruck, da Fristen eingehalten werden müssen. Routineaufgaben erledigen sie selbstständig nach Vorgaben. Ihre Arbeit erledigen sie überwiegend im Sitzen, oft am Computer.
Aufgaben und Tätigkeiten
Je nach Anstellungsvertrag arbeiten Renos entweder im Anwalts- oder Notariatsbereich. In beiden Bereichen obliegt ihnen die Betreuung der Mandanten, die fachliche Tätigkeit ist allerdings sehr unterschiedlich. Im Anwaltsbereich bestimmen in der Regel das Zivil- und Strafrecht den Tagesablauf, insbesondere die selbstständige Betreuung der Arbeitsgebiete Mahn-, Kosten- und Vollstreckungswesen fällt in den Aufgabenbereich eines/einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Hier werden fundierte Kenntnisse erwartet, die regelmäßig nur durch immerwährende Fortbildung gewährleistet werden kann. Fristenkontrolle, Aktenführung und Rechnungswesen berühren wieder beide Aufgabengebiete.
Die Angestellten im Notariatsbereich befassen sich in der Regel mit Beurkundungen und Beglaubigungen. Insbesondere der Bereich der Beurkundungen erfordert größte Konzentration und gehobene Fachkenntnisse im Vertragsrecht. Beim Entwurf von Urkunden aller Art ist größtmögliche Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten erforderlich. Ebenso erforderlich sind Kenntnisse im Registerrecht, damit die in der Kanzlei erstellten Urkunden dann auch bei den Gerichten ordnungsgemäß bearbeitet werden können.
Ausbildung
Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der freien Berufe angeboten.
Das duale Ausbildungsverhältnis dauert in der Regel drei Jahre. Der Besuch einer Berufsfachschule ist Pflicht, der erfolgreiche Schulabschluss ist Voraussetzung für die Abnahme der Fachangestelltenprüfung vor der örtlichen Rechtsanwalts- bzw. Notarkammer. Die praktische Ausbildung findet in der Regel in den Büros niedergelassener Anwälte und Notare statt. Die Vergütung während der Ausbildung wird in der Regel von den örtlichen Kammern geregelt, diese schreiben eine Mindestvergütung vor. Die Abschlussprüfung wird für beide Berufszweige jeweils vor der Rechtsanwaltskammer bzw. Notarkammer abgenommen, die Prüfungskommissionen sind mit Berufsschullehrern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte bereit sein, ihr Wissen immer wieder an neue oder veränderte Sachverhalte anzupassen. Fortbildungen sind auch erforderlich, um sich gegebenenfalls auf ein bestimmtes Aufgabenfeld zu spezialisieren. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie EDV, Textverarbeitung oder Bürokommunikation sowie gegebenenfalls mit Rechtslehrgängen müssen sie ihre Kenntnisse immer auf dem Laufenden halten.
Die Fortbildungsmöglichkeit und Aufstiegschancen sind vielfältig. Sie können sich in einzelnen Fachbereichen spezialisieren und haben die Möglichkeit, eine Prüfung zum staatlich geprüften Rechtsfachwirt und Notarfachwirt abzulegen. Sollten Sie doch ein anderes Tätigkeitsfeld suchen, dann steht – wegen der qualifizierten und umfassenden Ausbildung – dem nichts im Wege.
Arbeitszeit
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten zu den üblichen Bürozeiten und sind die gute Seele des Büros. Eine 40-Stunden-Woche ist derzeit wieder die Regel.
Du hast noch Fragen? Dann ruf uns einfach an.
Freie Stellen kannst Du direkt bei der Arbeitsagentur erfragen oder Du schaust einfach bei uns in der Jobbörse nach.
Patentanwaltsfachangestellte erledigen Organisations-, Büro- und Verwaltungsarbeiten nach Vorgaben der Patentanwälte und ‐anwältinnen: Sie nehmen Anrufe entgegen, vereinbaren Termine mit Mandanten oder verfassen Schriftstücke am Computer. Sie erstellen Anträge für Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusteranmeldungen und werten neu angemeldete gewerbliche Schutzrechte, Veröffentlichungen und Eintragungen aus. Ferner unterstützen sie Patentanwälte und -anwältinnen dabei, Schutzrechtsanmeldungen, insbesondere in elektronischer Form, einzureichen und die damit verbundenen Gebühren zu berechnen und einzuzahlen. Außerdem organisieren sie die Wiedervorlage der Patentakten, damit keine Fristen für Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen versäumt werden.
Ausbildung
Patentanwaltsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Kanzleien überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein. Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Das duale Ausbildungsverhältnis im Rechtswesen (geregelt durch Ausbildungsverordnung) dauert drei Jahre. Der Besuch einer Berufsfachschule ist Pflicht, der erfolgreiche Schulabschluss ist Voraussetzung, ebenso ein Ausbildungsbetrieb.
Patentanwaltsfachangestellte finden Beschäftigung
• bei Patentanwaltskanzleien
• in Patentabteilungen von größeren Unternehmen sowie von Verbänden, Ämtern und Gerichten
Arbeitszeit
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten zu den üblichen Bürozeiten und in erster Linie in Büroräumen. Eine 40-Stunden-Woche ist derzeit wieder die Regel.
Du hast noch Fragen? Dann ruf uns einfach an.
Freie Stellen kannst Du direkt bei der Arbeitsagentur erfragen oder Du schaust einfach bei uns in der Jobbörse nach.
Als anerkannte/r Notarfachwirt/in wirst Du über ein branchenspezifisches Wissen verfügen, das Dich befähigt, qualifizierte Sachaufgaben zu erfüllen, Zusammenhänge in Betriebsabläufen zu erkennen und zu beurteilen. Du erlangst sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur Zustimmung und Wirksamkeit.
Du überblickst das Familienrecht in seinen vielfältigen Facetten, wie z.B. das Recht der Verwandtschaft, Eherecht, Unterhaltsrecht und das Recht der elterlichen Sorge, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht.
Mit dem dann erlangten Wissen der verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigungen im Rechtsverkehr erhältst Du fundiertes Wissen über die Behandlung von Handels- und Gesellschaftsrecht.
Du wirst vertraut gemacht mit dem funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht, ebenso mit den Grundsätzen der Grundbuchordnung. Du bist dadurch befähigt, Aufgaben eines Sachbearbeiters in Grundbuchangelegenheiten selbständig wahrzunehmen und in der Abfassung von Grundbucheintragungsanträgen geübt.
Du vertiefst Dein Wissen dahingehend, sachgerechte Anträge an das Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheines oder zur Eröffnung einer letztwilligen Verfügung stellen zu können. Du wirst das Recht der Erbfolge anwenden können und mit den Grundzügen der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen und den entsprechenden Inhalten vertraut sein.
Es werden Dir die Grundlagen des Büromanagements, der Personalwirtschaft sowie des Steuerrechts vermittelt.
Empfehlung vor Beginn des Studiums:
Wir empfehlen die Teilnahme an mehrtägigen Seminaren in den Fächern Zwangsvollstreckung, BGB und Kostenrecht, um Deine eigenen Kenntnisse zu überprüfen. Die Teilnahme an den Seminaren soll gewährleisten, dass mit Beginn der eigentlichen Ausbildung bei allen Teilnehmern von einem vergleichbaren gehobenen Niveau ausgegangen werden kann.
Der/die geprüfte/r Rechtsfachwirt/in ist eine/e qualifizierte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r, der/die nicht nur die Kanzlei leitet, sondern auch als Mittler/in zwischen den rechtsuchenden Bürgern und den Anwältinnen und Anwälten auftritt. Sie soll dem Anwalt in gleicher Form entlasten, wie der Rechtspfleger den Richter.
Als Rechtsfachwirt/in verfügt man über ein vertieftes branchenspezifisches Wissen, das zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt.
Als erfahrene/r Praktiker/in ist man in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen größeren wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen.
Rechtsfachwirte sind in den Kanzleien mit fachübergreifenden Aufgaben betraut. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und leistet qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld, insbesondere können sie folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;
- betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;
- eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
- Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
- eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.
- Als Rechtsfachwirt/in ist man befähigt, den Aufbau einer Rechtsnorm zu erfassen und in der Lage, einen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die gesetzlichen Vorschriften zu subsumieren. Man hat sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur Stellvertretung, zur Zustimmung und Wirksamkeit.
Als Rechtsfachwirt/in hat man einen Überblick über das Erbrecht, das Recht der Verwandtschaft, das Unterhaltsrecht, das Recht der elterlichen Sorge, das Vormundschaft-, Pflegeschafts- und Bereuungsrecht.
Man ist eingeführt in die verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigung im Rechtsverkehr und besitzt damit eine ausbaufähige Grundlage für die Behandlung von Handels- und Gesellschaftsrecht.
Zudem hat man diverse Kenntnisse im Zivilverfahrensrecht. Als Rechtsfachwirt/in kann man den funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht erfassen.
Des weiteren hat der/die Rechtfachwirt/in Einblick in die Organisation, Zuständigkeit und Besetzung der Zivilgerichte und kennt die Verfahrensabläufe des Zivilprozesses.
Die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Zwangsvollstreckung hat man zudem ebenfalls kennengelernt, ferner die Vollstreckungsvoraussetzungen und die verschiedenen Zwangsvollstreckungsverfahren, auch Immobilar- und Gesamtvollstreckungsrecht.
Im Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht hat man als Rechtsfachwirt/in Grundkenntnisse.
Diese qualifizierten Kenntnisse hat man als Rechtsfachwirt/in u.a. in dem zweijährigen Studium erworben.
Empfehlung vor Beginn des Studiums:
Wir empfehlen eine Teilnahme an mehrtägigen Seminaren in den Fächern Zwangsvollstreckung, BGB und Kostenrecht, um die eigenen Kenntnisse zu überprüfen. Die Teilnahme an den Seminaren soll gewährleisten, dass mit Beginn der eigentlichen Ausbildung bei allen Teilnehmern von einem vergleichbar gehobenen Niveau ausgegangen werden kann.
Wer also mit dem Gedanken spielt, die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zu durchlaufen, sollte sich hier einmal grundlegend über die Anforderungen, Tätigkeitsfelder, Ausbildungsmöglichkeiten etc. informieren, um sich anschließend guten Gewissens für oder gegen diesen Beruf entscheiden zu können.
Der Ratgeber „rechtsanwaltsfachangestellte.org“ kann bei dieser Entscheidung helfen. Er enthält zahlreiche Artikel und Informationen rund um die Berufe der/des Rechtsanwaltsfachangestellten. weiter zum Ratgeber