– Online-Seminar 2026-3-
Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist ab dem 01.Oktober 2026 ausschließlich anzuwenden.
Als langjährig erfahrener und anerkannter Referent für Handel, Banken, Anwaltskammern, Inkassounternehmen, Verlagen und RENO-Vereinigungen stellt Dieter Schüll in seinen Vorträgen juristische Zusammenhänge und deren praktische Umsetzung motivierend und anschaulich dar.
Themenschwerpunkte:
- Allgemeine Vorschriften im Hinblick auf § 713 ZPO
- Versicherung von Vollmachten für Prozesshandlungen in der Zwangs
vollstreckung - Einblick in die Änderungen des § 753 ZPO
- Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 752b ZPO
- Durchführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Gerichtsvoll
zieher - Befugnisse des Gerichtsvollzieher durch den elektronischen Auftrag
- Anforderungen an den elektronischen Vollstreckungsauftrag
- Wesentliche Neuerungen bezüglich des elektronischen Antrages auf
Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gemäß § 829a ZPO - Änderung des § 851c Abs. 2 Satz 2 ZPO beim Pfändungsschutz für
Altersrenten und die Bedeutung für die Vollstreckung - Änderung im Gerichtskostengesetz im Hinblick auf das Gesetz zur
weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung - Änderung im Formularwesen der Zwangsvollstreckung im Rahmen der
dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular
verordnung - Anpassung weiterer Gesetzesvorschriften betreffend von Regelungen
in Bezug auf digitale Kommunikatio
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entweder ein
Skript oder die Präsentation als Handout.