Kostenrechtsänderungesetz 2025 u. E-Rechnungspflicht
Was lange währt, wird endlich gut – so das Sprichwort. Und für das RVG gilt dies nun auch: Das Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 ist da! Das bedeutet vor allem ein Plus bei denAnwaltsgebühren: Plus 9% bei Betragsrahmen- und Festgebühren und plus 6 % bei Wertgebühren. Sehr sympathisch sind die Änderungen im PKH/VKH-Mandat, die sich vor allem im […]