Digitalisierung in der ZV / Änderung der Vollstreckungsformulare

Datum
16. September 2026
Uhrzeit
09:00 Uhr
Veranstalter
Kooperationsseminar der RENO-Vereine Berlin-Brandenburg, Kassel und Rhein-Main
Veranstaltungsort
online
Beschreibung

Auswirkungen des Gesetzes zur Ausweitung der Digitalisierung in der Zwangsvollstreckung sowie dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungformular-Verordnung

Worum geht es?

Die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung schreitet weiter voran und bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Änderungen im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern, die neuen Anforderungen an Vollstreckungsaufträge sowie wichtige Anpassungen im Formularwesen und Kostenrecht. Profitieren Sie von praxisnahen Hinweisen zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Vorschriften in Ihrem Arbeitsalltag.

Themen u.a.

  • Versicherung von Vollmachten für Prozesshandlungen in der ZV
  • Einblick in die Änderungen des § 753 ZPO
  • Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente gem. § 752b ZPO
  • Durchführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Gerichtsvollzieher
  • Befugnisse des Gerichtsvollziehers durch den elektronischen Auftrag
  • Anforderungen an den elektronischen Vollstreckungsauftrag
  • Wesentliche Neuerungen bzgl. des elektronischen Antrags auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gem. § 829a ZPO
  • Änderung des § 851c Abs. 2 Satz 2 ZPO beim Pfändungsschutz für Altersrente und die Bedeutung für die Vollstreckung
  • Änderung im Gerichtskostengesetz im Hinblick auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der ZV
  • Änderung im Formularwesen der ZV im Rahmen der 3. Verordnung zur Änderung der ZV-Formularverordnung

Referent(in)
Dieter Schüll
Preis
100,00 EUR für Mitglieder eines dem Bundesverband angeschlossenen RENO-Vereins; 130,00 EUR für Nichtmitglieder
Bedingungen
Teilnahmebedingungen/Stornierung: Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmer begrenzt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie verbindlich am Seminar teil. Sind Sie an der Teilnahme verhindert, können Sie sich selbstverständlich vertreten lassen. Bitte nennen Sie uns rechtzeitig vorher den Ersatzteilnehmer. Bei einem Rücktritt länger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie die Seminargebühr zurückerstattet. Danach müssen wir Ihnen 75 % der Seminargebühr in Rechnung stellen. Treten Sie innerhalb von 5 Werktagen vor Seminarbeginn oder während der Veranstaltung zurück oder erscheinen nicht, ist die Seminargebühr in voller Höhe zu zahlen, wobei ein Anspruch auf Aushändigung des Skriptes nicht besteht. Wir behalten uns vor, die Teilnahmeberechtigung einseitig zu widerrufen und das Seminar kurzfristig abzusagen bzw. Ihnen einen neuen Veranstaltungstermin zu nennen, sofern zu diesem Thema nochmals ein Seminar veranstaltet wird. Bei Absage unsererseits wird die gezahlte Seminargebühr erstattet. Weitere Ansprüche – unerheblich welcher Art und Weise und aus welchem Grund – sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, bei rückständigem Vereinsbeitrag eines Mitglieds unseres Vereins den vollen Seminarbeitrag zu verlangen und nicht den ermäßigten Beitrag für Vereinsmitglieder.

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