ZV-Workshop

Datum
29. Januar 2026
Uhrzeit
14 bis 18 Uhr
Veranstalter
Verein zur Förderung der beruflichen Weiterbildung der RENO-Angestellten in B und BB e.V.
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle RENO Berlin-Brandenburg (CVJM-Gebäude) Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 10 10787 Berlin
Beschreibung

Schwerpunkt Arbeits- und Kontopfändung

Im Rahmen dieser Veranstaltung soll insbesondere auf die Besonderheiten der Arbeits- und Kontenpfändung eingegangen werden. Es werden Antragsmöglichkeiten und ihre praktische Umsetzung besprochen. Aber auch Informationsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Beschleunigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens sollen Thema sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen hier ihre Erfahrungen und Probleme insoweit mit einbringen.

Inhaltlich soll sich der Workshop auf folgendes beziehen:


hilfreiche Informationsmöglichkeiten wie z. B.
– Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners gem. § 836 Abs. 3 ZPO
– Drittschuldnerauskunft gem. § 840 ZPO


beschleunigende Maßnahmen zur Sicherung wie z. B.
– Beantragung einer „Eilklausel“
– Vorpfändung gem. § 845 ZPO
– Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO


Erhöhung des pfändbaren Betrages gem. § 850c ZPO durch Anträge wie:
– Unberücksichtigtlassen eines Unterhaltsberechtigten gem. § 850c Abs. 6 ZPO
– Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen gem. § 850e Nr. 2 ZPO
– Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistung gem. § 850e Nr. 2 a ZPO


Antragsmöglichkeiten im Rahmen der Kontopfändung bei Bestehen eines Pfändungsschutzkontos wie:
– Unberücksichtigtlassen eines Unterhaltsberechtigten gem. § 906 Abs. 2 i. V. m. § 850c Abs. 6 ZPO
– Verschärfte Pfändung bei Delikts- oder Unterhaltspfändung gem. § 906 Abs. 1 ZPO

Referent(in)
Prof. Dipl.-Rechtspflegerin Brigitte Steder
Preis
100,00 € für RENO-Mitglieder 125,00 € für Nichtmitglieder
Bedingungen
Teilnahmebedingungen: Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher sowie in elektronischer Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift bzw. der elektronischen Anmeldung wird eine automatische Anmeldebestätigung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22 a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Seminargebühren sind sofort, spätestens nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung durch den Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich.

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