Schwerpunkt Arbeits- und Kontopfändung
Im Rahmen dieser Veranstaltung soll insbesondere auf die Besonderheiten der Arbeits- und Kontenpfändung eingegangen werden. Es werden Antragsmöglichkeiten und ihre praktische Umsetzung besprochen. Aber auch Informationsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Beschleunigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens sollen Thema sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen hier ihre Erfahrungen und Probleme insoweit mit einbringen.
Inhaltlich soll sich der Workshop auf folgendes beziehen:
hilfreiche Informationsmöglichkeiten wie z. B.
– Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners gem. § 836 Abs. 3 ZPO
– Drittschuldnerauskunft gem. § 840 ZPO
beschleunigende Maßnahmen zur Sicherung wie z. B.
– Beantragung einer „Eilklausel“
– Vorpfändung gem. § 845 ZPO
– Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO
Erhöhung des pfändbaren Betrages gem. § 850c ZPO durch Anträge wie:
– Unberücksichtigtlassen eines Unterhaltsberechtigten gem. § 850c Abs. 6 ZPO
– Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen gem. § 850e Nr. 2 ZPO
– Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialleistung gem. § 850e Nr. 2 a ZPO
Antragsmöglichkeiten im Rahmen der Kontopfändung bei Bestehen eines Pfändungsschutzkontos wie:
– Unberücksichtigtlassen eines Unterhaltsberechtigten gem. § 906 Abs. 2 i. V. m. § 850c Abs. 6 ZPO
– Verschärfte Pfändung bei Delikts- oder Unterhaltspfändung gem. § 906 Abs. 1 ZPO