ChatGPT & Co – Künstliche Intelligenz im Anwaltssekretariat

Datum
09. Juli 2026
Uhrzeit
09.00 Uhr / 13.00 Uhr
Veranstalter
Veranstaltungsort
online
Beschreibung

Entdecken Sie die Zukunft des Anwaltssekretariats: ChatGPT & Co – Künstliche Intelligenz im Fokus!

Tauchen Sie ein in die Welt der generativen KI und erfahren Sie, wie Sie wertvolles Potenzial im digitalen Zeitalter ausschöpfen, ohne dabei rechtliche Fallstricke zu übersehen. Von ersten Einsatzmöglichkeiten bis hin zu konkreten Tipps und Tricks – dieses Praxisseminar bietet Ihnen einen exklusiven Einblick in die Zukunft der Rechtsbranche inklusive Überblick über KI-Trends, alternative Chatbots und KI-Tools, von der Dokumentenanalyse bis zur Erstellung von Präsentationen.

Seien Sie dabei und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Kanzlei schon heute!

Auf folgende Themen dürfen Sie sich freuen:

  • Fakten und Thesen zur Nutzung von KI
  • Was sind KI-Assistenten und Chatbots?
  • Wie funktioniert ein Chatbot?
  • Achtung:            
  • Urheberrechte
  • Datenschutz
  • Gefahren durch Dritte
  • Erster Überblick über die Möglichkeiten (und Einschränkungen)
  • Vor- und Nachteile ChatGPT / MS Copilot
  • Erste Schritte / Anmeldung
  • Prompts – wie komme ich gut zum richtigen Ziel?
  • alternative (kostenlose) Chatbots
  • Interessante KI-Tools für die tägliche Arbeit
  • Dokumentenanalyse
  • Marketinginstrumente
  • Erleichterungen bei der Präsentationserstellung
  • Bildbearbeitung und Erstellung
  • Coming soon
  • Fazit

Referent(in)
Carmen Wolf
Carmen Wolf ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte (Abschluss 1991) mit Weiterbildung zur Rechtswirtin (Abschluss 1996) sowie zur Kanzleimanagerin (2006) und ist bereits seit 1992 als Büroleiterin der Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei FROMM tätig. Dort ist sie mit allen Bereichen der Kanzleipraxis betraut. Dies umfasst insbesondere die Aus- und Weiterbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten, speziell im Hinblick auf neue Technologien, Fristen, Kanzleimanagement und Organisation, Mahn- und Vollstreckungswesen sowie die optimale Gebührenabrechnung und Durchsetzung derselben. Sie ist – obwohl keine Juristin – von der Rechtsanwaltskammer Koblenz als Ausbilderin zugelassen; darüber hinaus ist sie in den Prüfungsausschüssen für die (angehenden) Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirte tätig und unterstützt im Berufsbildungsausschuss und im Schlichtungsausschuss. Carmen Wolf hat mehrere Fachbücher, unter anderem „Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte“ (9. Auflage 2025) und „RVG für Einsteiger“ (5. Auflage 2016), verfasst und ist Herausgeberin des monatlichen “Infobrief anwaltbüro“. Sie hat bereits eine Reihe von e-Learning-Modulen zu den Themen Fristenmanagement und Kosten erstellt und ist in diesen Bereichen sowie zum Thema „KI“ regelmäßig als Online-Trainerin unterwegs. Sie schreibt überdies Beiträge für eine Webseite für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und publiziert in Fachzeitschriften, wie zum Beispiel „MKG- online“, „anwaltspraxis-Magazin“, „Das Juristische Büro“, „RVG-NEWS“ und „RENOpraxis“.
Preis
Bedingungen
Die Seminargebühr ist bis zum Anmeldeschluss auf das Konto der RENO Südbaden e.V. bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau, Kto-Nr. 568537, BLZ: 664 500 50 IBAN DE94 6645 0050 0000 5685 37 BIC SOLADES1OFG zu zahlen. Die Anmeldung kann per E-Mail oder über den QR-Code erfolgen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Teilnahmebedingungen, die Sie auf unserer Homepage www.reno-suedbaden.de nachlesen können. Bei Teilnahme einer zweiten oder weiteren Person aus ein und derselben Kanzlei verringert sich die Seminargebühr um 10,00 € für die weitere Person, egal ob Mitglied oder Nichtmitglied. Anmelde- und Zahlungsschluss ist der 01. Juli 2026. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich zur Übersendung des Skriptes sowie der Zugangsdaten zum Seminar. Diese werden Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar übermittelt. Die RENO e.V. behält sich vor, im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl einzelne Seminare abzusagen oder im Falle einer Überbelegung einzelnen Teilnehmern unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Anmeldungseingänge abzusagen. Wir bitten Sie, sich pünktlich zum Seminarbeginn einzuloggen. Da die Seminare mit einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden und die Seminarplätze fest vergeben sind, muss die Seminargebühr auch dann erhoben werden, wenn ein fest angemeldeter Teilnehmer nicht zum Seminar erscheint. In vielen Kanzleien übernehmen die Arbeitgeber die Seminargebühren. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten auf eine Kostenübernahme an.

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