Sehr geehrte Damen und Herren Notarinnen,
liebe Kolleginnen, liebe Quereinsteiger und Interessierte,
wir alle wissen, dass die regelmäßige amtliche Prüfung der Amtsführung eines Notars gem.
S 15 Abs. 1 der DONOt in der Regel alle 4 Jahre stattfindet.
Aber immer wieder kommen — wenn sich der Prüfer anmeldet – die gleichen Fragen bei uns
auf… ..“was ist nochmal erforderlich und was muss ich vorlegen, was wird geprüft, wie wird
geprüft, was ist zu beachten… .. ? „
Daher haben wir auf erneute Nachfrage + Bitte von Kolleginnen noch einmal einen „after-
work-lnfoabend“ um das Thema „Notarprüfung“ mit der zuständigen Richterin, Frau Dr.
Küster und Herrn BezirksrevisorEggers — beide Landgericht Lüneburg – zur Vorbereitung auf
diese Prüfung und Informationen von eventuellen Neuerungen abgesprochen.
Frau Richterin Dr. Küster und Herr Rechtspfleger Eggers haben sich auf unsere Anfrage hin
gern noch einmal bereit erklärt, zu diesem Thema diesen Abend mit uns zu veranstalten –
denn es erleichtert ihnen als Prüfer die Arbeit, wenn uns/Ihnen im Vorfeld bekannt ist, worauf
es im Wesentlichen bei der Notarprüfung ankommt – und wir können den Arbeitsablauf
besser organisieren und vorbereiten.