Anmeldeschluss 12. Oktober 2026
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwaltsfachangestellte und Berufswieder- bzw. Quereinsteiger sowie Auszubildende sowie alle, die in Sachen Zwangsvollstreckung auf dem neuesten Stand bleiben wollen. Vorkenntnisse sind nur in geringem Umfang erforderlich. Es gibt sowohl Teilnehmern mit keinen bzw. nur geringen Grundkenntnissen einen Einblick in die Grundlagen der Zwangsvollstreckung.
Folgende Themen sind vorgesehen:
- Versicherung von Vollmachten für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung
- Einblick in die Änderungen des § 753 ZPO
- Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente gemäß § 752b ZPO
- Durchführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Gerichtsvollzieher
- Befugnisse des Gerichtsvollziehers durch den elektronischen Auftrag
- Anforderungen an den elektronischen Vollstreckungsauftrag
- Wesentliche Neuerungen bezüglich des elektronischen Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses gemäß § 829a ZPO - Änderung des § 851c Abs.2 Satz 2 ZPO beim Pfändungsschutz für Altersrenten und die Bedeutung für die
Vollstreckung - Änderung im Gerichtskostengesetz im Hinblick auf das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der
Zwangsvollstreckung
Änderung im Formularwesen der Zwangsvollstreckung im Rahmen der dritten - Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung
Die vollständige Seminarausschreibung gibt’s hier: