Editorial 02/2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Februar hat viele Gesichter – und nicht alle davon passen zu Kitsch, Kommerz oder roten Herzen im Schaufenster. Für juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dieser Monat vor allem eines: Teil eines eng getakteten Arbeitsjahres, in dem Fristen nicht pausieren und Termine nicht auf das Wetter oder den Kalender Rücksicht nehmen. Und doch dringen die Traditionen dieses Monats immer wieder in unseren Berufsalltag ein, leise, manchmal überraschend, manchmal mit einem Augenzwinkern.

Ob in der Kanzlei oder im Gericht: Der Alltag folgt klaren Regeln. Akten müssen fristgerecht bearbeitet, Beurkundungen sorgfältig vorbereitet, Beschlüsse pünktlich versandt werden. Gleichzeitig gibt es diese Februartage, an denen das Telefon plötzlich seltener klingelt, weil zwischen Rosenmontag und Aschermittwoch in Köln, Mainz oder Wiesbaden andere Rhythmen gelten. Wer dann versucht, noch „eben schnell“ eine Rückfrage zu klären, lernt rasch: Auch juristische Arbeit ist eingebettet in regionale Kultur.

Für viele Ausbilderinnen und Ausbilder, die heute im Ruhestand sind oder auf jahrzehntelange Berufserfahrung zurückblicken, war Karneval früher selbstverständlicher Teil des Arbeitslebens. In manchen Gerichten wurde geschunkelt, in Kanzleien war an Faschingstagen oft ab dem frühen Nachmittag Schluss. Das Büro war nicht weniger professionell, nur für ein paar Stunden anders. Diese Geschichten werden heute gern weitererzählt, besonders an Azubis, die staunen, wie sehr sich Arbeitskulturen verändern können.

Gerade hier zeigt sich die Verbindung zwischen den Generationen im Beruf: Auszubildende erleben einen streng strukturierten Alltag, Fachangestellte halten Prozesse stabil, erfahrene Kolleginnen und Kollegen erinnern daran, dass Regeln und Rituale sich wandeln dürfen. Nicht aus Beliebigkeit, sondern weil Arbeit immer auch von den Menschen geprägt wird, die sie ausüben.

Der Valentinstag mag für viele in Kanzleien keine große Rolle spielen. Doch Wertschätzung schon. Sie zeigt sich nicht in Blumen, sondern im respektvollen Umgang, im Weitergeben von Wissen, im Vertrauen aufeinander. Und wenn an Karneval das „Schlipsverbot“ mit Humor akzeptiert wird, ist das kein Bruch der Etikette, sondern ein Zeichen gelebter Kollegialität.

Mit der Fastenzeit kehrt dann wieder Ruhe ein. Konzentration, Disziplin und Verlässlichkeit – Tugenden, die unser Berufsbild seit jeher prägen. Vielleicht ist der Februar deshalb ein guter Monat, um sich bewusst zu machen, dass Professionalität und Menschlichkeit kein Widerspruch sind. Sie gehören zusammen, gestern wie heute, im Gerichtssaal ebenso wie im Kanzleibüro.

So betrachtet ist der Februar kein Monat des Kitsches, sondern ein Spiegel unseres Berufsalltags: geprägt von Struktur, Tradition und dem stetigen Wandel, den jede Generation ein Stück weit mitgestaltet. Lassen wir den Monat mit den Traditionen und Werten also einmal hochleben und vergessen unsere sehr nüchterne Sicht, denn es lebe die Gemeinschaft.

Euer Bundesvorstand

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