Wir berichten heute über einen sehr ereignisreichen Oktober, in dem sich viel im Vereinsleben bewegt hat.
Im Seminarbereich stand der Fokus auf effiziente Abrechnung von Gebühren: Den Auftakt bildete der am 07.10.2025 stattfindende zweite Teil des Online-Seminars „RVG-Grundlagenwissen unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen des KostBRÄG 2025“, welches für Wieder- und Quereinsteiger sowie Auszubildende gedacht war und einen guten Einstieg in die Materie des Gebührenrechts lieferte. Dieses kam gut bei den Teilnehmer:innen an. Die Unterstützung der Wieder- und Quereinsteiger in den erlernten Beruf halten wir für sehr wichtig und werden diese Workshops auch weiterhin anbieten. Entsprechende vorbereitende Gespräche mit der Dozentin für das kommende Jahr sind bereits in Angriff genommen. Burkhard Engler führte bei uns am 25.10.2025 einen Workshop im Strafrecht durch, der einen guten Einblick in die wichtigsten Gebührenerfordernisse gab. Er wird uns auch weiter bei speziellen RVG-Themen unterstützen.
Der 15.10.2025 stand zudem ganz im Zeichen der Heidelberger Ausbildungstage. Die Kooperation mit dem Anwaltsverein Heidelberg, der im Hintergrund bei der Organisation mitwirkte, sowie das federführende Engagement eines Mitglieds unseres Ortsverbandes sowie die Bereitschaft von dessen Arbeitgeber, die Mitarbeiter hierfür freizustellen, machten die Teilnahme in diesem Jahr möglich. Am Eröffnungsabend selbst war für den Ortsverein unsere erste Vorsitzende sowie das bereits erwähnte Mitglied vor Ort. Die Veranstaltung lief erfolgreich. Es wurden gute Gespräche mit dem Jugendlichen sowie deren Eltern geführt. Für das kommende Jahr streben wir eine gemeinsame Teilnahme an der Ausbildungsmesse an.
Zur selben Zeit fand der Parlamentarische Abend in Stuttgart statt. Hier waren Angela Liebetrau und Beate Ford der Einladung des DAV Baden-Württemberg gefolgt und nahmen an der Veranstaltung in Stuttgart teil. Es fand das ein oder andere Gespräch statt und man lauschte den Reden der einzelnen Vertreter aus Justiz und Politik. So erfuhren wir beispielsweise von einem Beschlussvorschlag aus Bayern, dass Rechtsschutzversicherern künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden solle, deren Versicherungsnehmer außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Ob ein solcher Gesetzentwurf für die dann nötige Änderung des RDG tatsächlich erarbeitet werden wird, bleibt abzuwarten. Man entnahm dem Vortrag jedenfalls, dass die Anwaltschaft diesem aus verschiedenen Gründen äußerst skeptisch gegenüberstehe und man dies keinesfalls unterstützen wolle.
Am 18.10.2025 fand die Sitzung des Berufsbildungsausschusses in Karlsruhe statt, bei der die 1. Vorsitzende vertretend für ihre Kollegin teilnahm. Sie brachte die von uns eingereichten Themen ein, um über diese abstimmen zu lassen. Über diese und weitere Tagesordnungspunkte wurde konstruktiv diskutiert und über die jeweiligen Lösungsansätze gesprochen, die für den Ausschuss ein konstruktives Fortkommen zur Mitgestaltung des Berufsbildes bedeuten.
Ende Oktober fand unser letztes After-Work-Treffen 2025 im Kongresshotel Palatin in Wiesloch statt. Der Abend war begleitet von regem fachlichem Austausch sowie der Möglichkeit des Netzwerkens. Der Vorstand bekam durch das Hotel auch die Gelegenheit, sich für künftige Präsenzseminare einen Eindruck über die Tagungsräume zu verschaffen. Wir waren auf jeden Fall mit dem gastronomischen Angebot in Hinblick auf Preis-Leistung sowie dem Servicepersonal äußerst zufrieden und kommen sicherlich gerne wieder dorthin.
Habt eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und kommt gesund ins Jahr 2026.
Herzliche Grüße
Euer Vorstand