Zwangsvollstreckung in der Schweiz

Datum
15. März 2025
Uhrzeit
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Veranstalter
Reno Südbaden e.V.
Veranstaltungsort
Stadthotel Freiburg – Kolping Hotels & Resorts
Karlstraße 7
79104 Freiburg
Tel. +49 761 31 93 0
Fax. +49 761 3193 202
E-Mail: info@hotel-freiburg.de
Beschreibung

Das Seminar richtet sich hauptsächlich an Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien, die sich
intensiver mit der Vollstreckung in der Schweiz auseinandersetzen möchten. Grundkenntnisse in der
allgemeinen Zwangsvollstreckung sollten vorhanden sein.

Das Seminar möchte Ihnen die notwendigen Kenntnisse darüber vermitteln, wie Sie Ihre
Forderungen in der Schweiz durchsetzen können. Von großer Bedeutung ist im grenznahen
Bereich der Pfändungszugriff in Arbeitseinkommen von Grenzgängern. Herr Rechtsanwalt Dr.
Edelmann wird uns hier in das Schweizer Vollstreckungsrecht sowie die Grundzüge des
Insolvenzrechtes einführen.


Es werden die Verfahrensabläufe erklärt, wenn Forderungen (gerichtlich in Deutschland bereits
geklärt oder allenfalls gerichtlich noch nicht beurteilt) in der Schweiz durchgesetzt werden
sollen. Insbesondere ist das schweizerische Betreibungsverfahren Thema des Seminars. Es
wird auch auf die Möglichkeit der Verarrestierung von schweizerischen Lohneinkünften
eingegangen, wenn ein Schuldner zwar in Deutschland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet. Im
Seminar stehen die praktischen Verfahrensabläufe im Zentrum mit dem Ziel, die Abwicklung
der Zwangsvollstreckung zu erleichtern.

Referent(in)
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Edelmann aus Zurzach(CH
Herr RA Dr. jur. Edelmann ist langjähriger Partner einer renommierten Anwaltskanzlei im Schweizer Städtchen Bad Zurzach unweit der Grenze zu Deutschland in der Nähe von Waldshut- Tiengen. Er ist seit gut 30 Jahren in der Schweiz als Rechtsanwalt und Notar tätig und grenzüberschreitenden Sachverhalte gehören zu seiner täglichen Praxis. Er vertritt häufig deutsche Klienten vor den schweizerischen Instanzen.
Preis
190,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Bei Teilnahme einer zweiten oder weiteren Person aus ein und derselben Kanzlei ver- ringert sich die Seminargebühr um 15,00 € für die weitere Person, egal ob Mitglied oder Nichtmitglied.
Bedingungen
Die RENO Südbaden e.V. behält sich vor, im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl einzelne Seminare abzusagen oder im Falle einer Überbelegung einzelnen Teilnehmern unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Anmeldungseingänge abzusagen. Wir bitten Sie, pünktlich zum Seminarbeginn zu erscheinen. Da die Seminare mit einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden und die Seminarplätze fest vergeben sind, muss die Seminargebühr auch dann erhoben werden, wenn ein fest angemeldeter Teilnehmer nicht zum Seminar erscheint. In vielen Kanzleien übernehmen die Arbeitgeber die Seminargebühren. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten auf eine Kostenübernahme an.

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