Top aktuell – mit kurzfristigen inhaltlichen und optischen Änderungen der 2. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Datum
24. August 2024
Uhrzeit
09.00 bis 13.15 Uhr
Veranstalter
RENO RHEIN RUHR e.V.
Veranstaltungsort
Hotel NH Oberhausen
Düppelstraße 2
46045 Oberhausen
Beschreibung

Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist ab dem 1. September 2024 ausschließlich anzuwenden. Es stehen noch Änderungen ins Haus, die seitens des Dozenten für eine praxisnahe Anwendung erklärt werden.

  • Vorstellung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
  • Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Zwangsvollstreckung
  • Folgen der Änderung des § 16 Gerichtsvollzieherverordnung im Hinblick auf Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Mit einem Kostenfestsetzungsbeschlusses im europäischen Ausland vollstrecken
  • Vollstreckungsmöglichkeiten bei einer Sicherungsvollstreckung gem. § 720 ZPO
  • Die Zwangsvollstreckungsformularverordnung auf den neuesten Stand gebracht
  • Ein Blick Hinter die Kulissen der Zwangsvollstreckungsformularverordnung – praktische Erfahrungen im Hinblick auf mögliche Sonderanträge
  • Fragerecht des Gläubigers im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
  • Erweiterte Möglichkeiten zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers im Rahmen von Drittauskünfte gem. § 802 I ZPO
  • Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung auf die Sachbearbeitung in der ZV
  • Die Bedeutung einer Zwangssicherungshypothek im Hinblick auf Verkauf und Versteigerung des Grundstückes sowie bei Insolvenz des Schuldners (welche Maßnahmen sind vom Gläubiger einzuleiten?)
  • Die Bedeutung des gesetzlichen Löschungsanspruchs gem. § 1179a BGB im Zwangsversteigerungsverfahren
    Referent(in)
    Dieter Schüll
    Fachbereichsleiter nationaler und internationaler Forderungseinzug, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
    Preis
    RENO-Mitglieder 80,00 €
    Nichtmitglieder 100,00 €
    Bedingungen
    Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder per Telefax unmittelbar an den Verein RENO RHEIN RUHR (möglichst untenstehende Anmeldung benutzen). Die RENO RHEIN RUHR erstellt nach Anmeldung eine Rechnung.
    Der Teilnehmer erhält nach der Anmeldung einen Link zur Anmeldung in das Online-Seminar. Die Seminargebühren sind auf das Konto der RENO RHEIN RUHR unter Angabe des Namens des Teilnehmers sowie der Seminar-Nr. 2024/2 bei der Postbank Dortmund, IBAN DE88 4401 0046 0106 3694 67, zu überweisen. Die Anmeldung muss bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen.

    Die Anmeldung ist verbindlich, unwiderruflich und begründet bei Nichtteilnahme keine Rückzahlungsverpflichtung. Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich. Der Vorstand entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges über eine mögliche Erstattung des Betrages. Die besonderen Bedingungen werden mit der schriftlichen Anmeldung durch den Teilnehmer anerkannt. Mit Übermittlung der Rechnung wird dem Teilnehmer auf Wunsch auch eine Beschreibung über die Anfahrt zum Tagungshotel mit übersandt.

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