Die Sachbearbeitung von Gläubigerforderungen im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kann und darf nicht nur auf den Antrag ausgerichtet werden. Strategie und Taktik zur Vorbereitung auf Maßnahmen sind unerlässlich. Die
Referenten Sarah Pesch und Dieter Schüll betrachten die Themeninhalte aus verschiedenen Blickwinkeln sowohl aus der Sicht der Beteiligten als auch des Gerichts.
Folgende Themen werden besprochen:
Einsichtnahme in das Grundbuchblatt
- Erkenntnisse von Vorbelastungen aus der Abt. II bzw. III im Hinblick
auf einzuleitende Forderungspfändungen - eingetragene Schutzvorschriften von mehreren Eigentümern
„austricksen“
Die Zwangssicherungshypothek
- Zeitpunkt der frühestmöglichen Beantragung
- Vermeidung von Fehlerquellen bereits bei Antragsstellung
- Übermittlungsprobleme an das Gericht – (per beA oder auch doch noch postalisch?)
- Auswirkungen der Eintragung bei freihändigem Verkauf
- Verhalten bei Angebot eines vorrangigen Grundschuldgläubigers in Bezug auf eine sogenannte „Lästigkeitsprämie“
- Die Zwangssicherungshypothek als „Retter in der Insolvenz“!!!
Besonderheit: Der Ablauf des Versteigerungstermins wird so nachgestellt, als säßen die
Teilnehmer im Gerichtssaal
Verfahrensarten im Zwangsversteigerungsverfahren feststellen
- Zwangsversteigerungsverfahren im Rahmen der Forderungsversteigerung
- Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft
Wesentliche Merkmale des gerichtlichen Verfahrens
- Verkehrswert
- Versteigerungstermin
- a) Anwesenheitspflicht
- b) Bekanntmachungen
- c) Versteigerungsbedingungen
- d) Sicherheitsleistung
- e) geringstes Gebot
- f) Ausgleichsanspruch nach § 182 ZVG
- g) Abweichendes geringstes Gebot
- h) Nichtvalutierende Grundstücksbelastungen
- i) Nießbrauch
- j) Ausgebotsarten
Entscheidung über den Zuschlag - a) Zuschlagserteilung an den Meistbietenden
- b) Zuschlagsversagung nach §§ 85a, 74a ZVG
- Erlösverteilung
- a) Auseinandersetzungsanspruch
- b) Nichtzahlung des Meistgebots
- Anmeldung der eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch den Gläubiger zum Verfahren oder doch den „Beitritt zum Verfahren“ wagen?
Taktische Überlegungen vor beabsichtigter Pfändung in grundbuchliche Voreintragungen
- Wesentliche Unterschiede zwischen Bruchteils- und Gesamthandgemeinschaft
- Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung einer Gemeinschaft
- Pfändung in den Erbfall des Schuldners
- Pfändung von Rückgewährsansprüchen bei Grundschulden und in Hypotheken
von vorrangig eingetragene Drittgläubiger