Dieses Seminar ist speziell für Wiedereinsteiger / Quereinsteiger geeignet, welche bisher wenig oder keine praktische Erfahrung in der Anwendung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sammeln konnten.
Im Seminar wird den Teilnehmern der Umgang mit dem RVG vermittelt und auf den aktuellen Stand gebracht. Das Seminar ist auch für junge Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte geeignet, welche bislang wenig Umgang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hatten. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei den Gebühren im Zivilprozess, welche sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren entstehen.
Anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele und Berechnungen bekommen die Teilnehmer einen soliden Überblick über das RVG und Sicherheit bei den Abrechnungen.
Seminarinhalt:
TEIL 1:
– Grundlagen des RVG: Wie wird das Vergütungsverzeichnisses richtig angewandt?
– Außergerichtliche Abrechnung – Beratung und Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr
– Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG – immer nur 1,3?
– Wie rechne ich die Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Gegenstandswerten oder
Gebührensätzen an?
– Gerichtliche Abrechnung – Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr
– Die Gebühren im Berufungsverfahren
Die Seminarteilnehmer/innen erhalten ein ausführliches Skript mit vielen Beispielen. Die Teilnehmer/innen werden darum gebeten, einen aktuellen Gesetzestext mitzubringen.
Eine Buchung und Teilnahme ist sowohl für Teil 1 als auch für Teil 2 des Seminares auch getrennt möglich.