Zielgruppe und Themenbeschreibung:
Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein
Der Gesetzgeber hat im Juni 2024 durch einen ersten Referentenentwurf ein KostRÄG 2025 auf den Weg gebracht. Neben einer Erhöhung der Wertgebühren und der Betragsrahmengebühren sind einige strukturelle Änderungen im RVG geplant. Wenn das Gesetz bis zu dem Seminartermin verabschiedet ist oder zumindest abzusehen ist, welche Änderungen damit einhergehen, werden die Änderungen im Rahmen des Seminars betrachtet werden.
Themenschwerpunkte hierzu voraussichtlich:
- Wann gilt „altes“ und wann „neues“ Recht? Übergangsvorschriften intensiv!
- Überblick über die sonstigen Änderungen im RVG und anderen Kostengesetzen und ihre Auswirkungen in der Praxis.
- Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschaftssachen und anderer Familiensachen.
Aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen in der Praxis werden aufgezeigt.
Themenschwerpunkte hierzu voraussichtlich:
- BGH: Kostenerstattung bei Rechtsanwalt an einem dritten Ort!
- BGH: Ist eine vom Prozessbevollmächtigten an den Terminsvertreter gezahlte Pauschale vom unterlegenen Gegner zu erstatten?
- BGH: Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Anfechtung der Gerichtskostenrechnung?
- EuGH zur Wirksamkeit eines Stundenhonorars und wie mache ich die Vergütungsvereinbarung „rechtssicher“?
- und weitere Entscheidungen, die bis zum Seminartermin ergehen und praxisrelevant sind!
In dem Seminar werden zu dem einige Gebühren und gebührenrechtliche Problematiken aus dem Bereich von Straf- und Bußgeldsachen behandelt.
Themenschwerpunkte hierzu voraussichtlich:
- Eine oder mehrere Angelegenheiten und die Frage: „Alte“ oder „neue“ Gebühren!
- Mehrere zusätzliche Gebühren?
- Verrechnung von Zahlungen beim Pflichtverteidiger!
- Pflichtverteidiger und Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten!?