RVG 2025 – Neuerungen durch KostRÄG 2025 / Aktuelle Rechtsprechung / Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen

Datum
27. März 2025
Uhrzeit
9 Uhr bis ca. 16 Uhr
Veranstalter
BFR Bildungsforum der Reno-Saar
Veranstaltungsort
Mercure Hotel SAARBRÜCKEN SÜD
Zinzinger Straße 9
66117 Saarbrücken
Beschreibung

Zielgruppe und Themenbeschreibung:

Das Seminar richtet sich an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein

 Aktualisierte Themenbeschreibung Stand 8.2.2025

Der deutsche Bundestag hat am 31.1.2025 Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes im Rahmen eines KostBRÄG 2025 beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Änderungen treten dann am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung im BGBl folgenden Kalendermonats in Kraft.

Themenschwerpunkte sind u. a.

  • Anhebung der Gebührentabellen
  • Anhebung der PKH-Tabelle und Fortführung der Gegenstandswertstufen
  • Anhebung der Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Straf- und Bußgeldsachen
  • Übergangsvorschriften: Wann ist noch die „alte“ Gebührentabelle anzuwenden und wann die „neue“ Gebührentabelle? Die Erläuterungen erfolgen an zahlreichen Beispielen und für verschiedene Tätigkeitsbereiche: Außergerichtliche Vertretung und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Angelegenheiten, Straf- und Bußgeldsachen
  • Anhebung der Verfahrenswerte in verschiedenen Familiensachen: Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Hausratsachen, Ehewohnungssachen, Abstammungssachen
  • Terminsgebühr in Kindschaftssachen auch bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren!
  • Erweiterung des § 15a Abs. 2 RVG und seine Auswirkungen in der Praxis (z. B. in Bausachen)

Aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen in der Praxis werden aufgezeigt.

Themenschwerpunkte hierzu voraussichtlich:

  • BGH: Kostenerstattung bei Rechtsanwalt an einem dritten Ort!
  • BGH: Ist eine vom Prozessbevollmächtigten an den Terminsvertreter gezahlte Pauschale vom unterlegenen Gegner zu erstatten?
  • BGH: Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Anfechtung der Gerichtskostenrechnung?
  • BGH versus EuGH zur Wirksamkeit eines vereinbarten Stundenhonorars und notwendigen Hinweisen des Anwalts!
  • und weitere Entscheidungen, die bis zum Seminartermin ergehen und praxisrelevant sind!

In dem Seminar werden zu dem einige Gebühren und gebührenrechtliche Problematiken aus dem Bereich von Straf- und Bußgeldsachen behandelt.

Themenschwerpunkte hierzu voraussichtlich:

Pflichtverteidiger und Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten!?

Eine oder mehrere Angelegenheiten und die Frage: „Alte“ oder „neue“ Gebühren!

Mehrere zusätzliche Gebühren?

Verrechnung von Zahlungen beim Pflichtverteidiger!

In dem Seminar werden zu dem einige Gebühren und gebührenrechtliche Problematiken aus dem Bereich von Straf- und Bußgeldsachen behandelt.

Themenschwerpunkte hierzu voraussichtlich:

  • Eine oder mehrere Angelegenheiten und die Frage: „Alte“ oder „neue“ Gebühren!
  • Mehrere zusätzliche Gebühren?
  • Verrechnung von Zahlungen beim Pflichtverteidiger!
  • Pflichtverteidiger und Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten!?

Die vollständige Seminareinladung mit Themenbeschreibung lesen Sie hier

Referent(in)
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Preis
Mitglieder 205,00 € (bei Onlinebuchung 200,00 €)
Nichtmitglieder 265,00 € (bei Onlinebuchung 260,00 €)
Bedingungen
Teilnahmebedingungen:
1. Im Falle des Rücktritts werden erstattet, da das Seminar im Mercure-Hotel, Saarbrücken, stattfindet, wegen der besonderen Kündigungsfristen des Hauses:
a) 90 %, wenn der Rücktritt bis zum 28.12.2024 erfolgt,
b) 40 %, wenn der Rücktritt bis zum 25. 01.2024 erfolgt,
c) 15 %, wenn der Rücktritt bis zum 10.03.2024 erfolgt,
d) 0 %, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zurücktritt, ohne vorherige Benachrichtigung nicht erscheint oder während des Seminars abreist.
2. Die Seminargebühren umfassen sämtliche Kosten (Dozent, allgemeine Verwaltungskosten, Seminarunterlagen, vorgenannte Sonderleistungen). Die Gebühren gelten pro Teilnehmer.
3. Zu Mitgliederpreisen der RENO können teilnehmen:
Die Mitglieder unserer Vereinigung, sowie Mitglieder anderer RENO-Vereine, die Mitglied der RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten sind.
4. Wir bitten unsere Mitglieder und die Mitglieder der angeschlossenen RENO-Vereinigungen, bei Seminaranmeldung die Mitgliedsnummer, soweit bekannt, anzugeben.
5. Durchführung: Die RENO behält sich vor, die Durchführung des Seminars aus wichtigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Verhinderung des Dozenten etc.) abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmergebühren in voller Höhe erstattet. Ein darüberhinausgehender Ersatzanspruch besteht nicht.
6. Seminarinhalte: Die Ausschreibung ist nicht verbindlich. Sie gibt die Themenkreise wieder, die voraussichtlich behandelt werden. Ein Anspruch auf vollständige Vermittlung der Lerninhalte besteht nicht.
7. Literatur: Literatur wird nicht zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich, eine Gesetzessammlung und zum Seminarthema passende Literatur in kleinem Umfang mitzubringen.
8. Haftung: Eine Haftung für während des Seminars abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO nicht übernommen, auch keine Haftung für sonstige Schäden ohne Rücksicht auf deren Art, Benennung und Höhe. Ersatzansprüche gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.
9. Datenschutzhinweise:
Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden den anderen Seminarteilnehmern nicht zugänglich gemacht.
10. Wünschen Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen der RENO-Saar e.V., teilen Sie uns dies bitte kurz mit, z. B. per E-Mail an datenschutz@renosaar.de.

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