Bei Teilnahme mehrerer Personen einer Kanzlei gewähren wir insgesamt 10 % Ermäßigung.
In der Teilnahmegebühr sind enthalten: Scriptum und Teilnahmezertifikat
Die Anmeldung ist verbindlich und begründet bei Nichtteilnahme keine
Rückzahlungsverpflichtung. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl findet das Seminar nicht statt, die Seminargebühren werden dann erstattet. Da oft die Arbeitgeber die Seminargebühren übernehmen, empfehlen wir Rücksprache.
PS: Sollten Sie sich vor dem Seminar zum Beitritt zu einer unserer Vereinigungen entschließen, zahlen Sie nur die ermäßigten Seminargebühren !!