Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Neue Regelung ab 01.01.2026
Online-Seminar
Kooperationsseminar der RENO Vereine RENO Rhein-Main, RENO Rhein-Neckar, RENO Südbaden
Zum Thema:
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und Änderungen im GVG, ZPO und vielen weiteren Gesetzen bringen.
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Seit 1993 ist die Streitwertgrenze für die Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten unverändert. Dies gilt auch für die Wertgrenzen für Berufungen, Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, der Grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde oder aber Kostenbeschwerden.
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Streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte werden ebenfalls geändert.
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Dies wird sich zum 01.01.2026 ändern!
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Dieser Workshop bringt alle Änderungen aus der ZPO, dem GVG und dem EGGVG, dem FamFG und, und, und…… Darüber hinaus gibt es strukturelle Änderungen im RVG und der ZPO zur nachträglichen Änderung von Kostenentscheidungen.
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Die Übergangsvorschriften werden klar definiert und auch Fragen zum Vorgehen im Falle einer irrtümlich falschen Rechtsmittelbelehrung diskutiert.
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Diese Kenntnisse sind für eine haftungsfreie Mandatsführung unerlässlich!