Der Auftrag zur Durchführung der Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher bzw.
der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht
– auch mit den neuen Zwangsvollstreckungsformularen (ab 01.09.2024)
kein Problem!
Seit über nunmehr 8 Jahren besteht die Formularpflicht bei der Beantragung der Durchführung
einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bzw. bei der Beantragung des Erlasses eines
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Der Gesetzgeber hat nach dieser langen Zeit
nunmehr Anpassungsbedarf erkannt, sodass die bekannten Formularvorlagen an rechtliche Gegebenheiten
anzupassen waren. Darüber hinaus wurden, den Vollstreckungsauftrag betreffend,
strukturelle Änderungen eingefügt, um die Beauftragung des Gerichtsvollziehers für sämtliche
Beteiligte zu vereinfachen.
Der Workshop beschäftigt sich daher mit folgenden Inhalten:
1. Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher
– Auftragsmöglichkeiten und Sinnhaftigkeit der jeweiligen Optionen
– Kostensparende Beauftragung des Gerichtsvollziehers
– Geänderte Formularstruktur unter Berücksichtigung der in absehbarer Zeit wirksam werdenden weiteren Anpassung / Änderung hinsichtlich des zu verwendenden For-mulars
– Inhaltliche Änderungen des Formulars inkl. der Ausfüllhinweise
– Die Forderungsaufstellung innerhalb des neuen Formulars
– Sinnvolle Gliederung und Übersendung des Gerichtsvollzieherauftrags (nebst Anlagen)
2. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
– Neues Formular zur Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
– Formularsatz: Trennung von Antragsschreiben und Beschlussentwurf
Sie haben die Möglichkeit, dem Dozenten vorab konkrete Einzelfragen oder Problemfälle zu übersenden, sodass er diese im Rahmen des Workshops besprechen und erläutern kann. Ebenfalls werden Sie die Gelegenheit haben, dem Dozenten, auch über das konkrete Themenfeld hinaus, bei Bedarf Fragen rund um die Thematik „Zwangsvollstreckung“ zu stellen.
Der Workshop richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilung mit Grundkenntnissen im Zwangsvollstreckungsrecht. Ebenfalls dient der Workshop zur Vertiefung bzw. Auffrischung bereits vorhandener Kenntnisse.
Liebe TeilnehmerInnen,
wir bieten an, dass uns bis zum 15.07.2024 diverse Fragen zu diesem Seminarthema vorab per Mail gestellt werden können. All eure Fragen werden dann an den Referenten weitergeleitet, sodass dieser die Beantwortung in sein Seminar miteinfließen lassen kann. Bitte nutzt hierfür bei Bedarf die folgende Mail-Adresse: info@reno-bayern.de.