Was lange währt, wird endlich gut – so das Sprichwort. Und für das RVG gilt dies nun auch:
Das Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 ist da! Das bedeutet vor allem ein Plus bei den
Anwaltsgebühren:
Plus 9% bei Betragsrahmen- und Festgebühren und plus 6 % bei Wertgebühren.
Sehr sympathisch sind die Änderungen im PKH/VKH-Mandat, die sich vor allem im familien- und arbeitsrechtlichen Bereich positiv auswirken werden:
Anhebung der VKH/PKH-Tabelle und Anhebung des oberen Deckels.
Darüber hinaus: Anhebung der Verfahrenswerte in
- Kindschaftssachen mit Terminsgebühr bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren
- Gewaltschutzsachen
- Hausratsachen
- Ehewohnungssachen
- Abstammungssachen.
Ab dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch in der Anwaltskanzlei. Was das heißt, stelle ich ausführlich dar