„Das Kreuz mit dem Kreuzchen“im neuen Formularwesen der Zwangsvollstreckung – erste Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung –

Datum
18. September 2024
Uhrzeit
9.00 bis 13.30 Uhr
Veranstalter
Reno Südbaden e.V.
Veranstaltungsort
online
Beschreibung

Ab dem 01.09.2024 sind wir verpflichtet, die neuen Formular der seit dem 22.12.2022 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsformular Verordnung zu nutzen. aber das Abenteuer Formular-Verordnung geht in die nächste Runde.

Der Gesetzgeber hat mit der 2. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung noch einmal inhaltliche und optische Änderungen im Formularwesen vorgenommen. Diese Verordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft – Übergangsfrist zur verbindlichen Nutzung 01.10.2025!! In der täglichen ZV-Praxis stellt man sich bei den formularmäßigen Aufträgen – insbesondere an den GVZ oder bei der Forderungspfändung – des Öfteren die Frage „welches „Kreuzchen“ oder weitere Anordnung zur Pfändungsmaßnahme ist denn nun sinnvoll?“ Themen u.a.

  • Wann findet der Antrag gem. § 758a Abs. 1 bzw. § 758a Abs. 4 ZPO Anwendung?

Das Gerichtsvollzieherformular:

  • Adressat, Gläubigeranträge und Übermittlungsmöglichkeiten, Vollmachten, Ergänzungen in Bezug auf Schuldnerbezeichnung
  • Anmerkungen zur Übermittlung von Schuldtiteln und weiteren Anlagen auch im Hinblick auf § 754a ZPO • Optimale Ausnutzung erweiterter Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen der §§ 755 und 802I ZPO
  • Effiziente Anwendung der einzelnen Module im Auftrag
  • Zu beachtende Unterscheidungsmerkmale bei der Forderungsaufstellung

Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV):

  • Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
  • Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten sowie zusätzliche Angaben zum Schuldner und Drittschuldner • Verschiedene Zustellungsmöglichkeiten an Drittschuldner und Schuldner
  • Ergänzende Anordnungen erkennen und beantragen
  • Mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
  • Unterschiedliche Arten der Forderungsaufstellung und praktische Hindernisse u.v.m.
  • Schwachstellen erkennen und bewältigen!

Der Link zur ausführlichen Seminareinladung ist:

https://www.mgvo.de/mgv/dvs/dok_dnl.php?call_id=c13427a273aea79ee44270296824afe3&doknr=3

Referent(in)
Dieter Schüll, Düsseldorf
Herr Dieter Schüll ist langjähriger Experte im nationalen sowie internationalen Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht. Als erfahrener Praktiker ist er zusätzlich ein erfahrener Referent im Rahmen der Aus- und Weiterbildung rund um das Zwangsvollstreckungsrecht.
Preis
RENO-Mitglieder 160,00 €
Nichtmitglieder 190,00 €
Bedingungen
Die RENO e.V. behält sich vor, im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl einzelne Seminare abzusagen oder im Falle einer Überbelegung einzelnen Teilnehmern unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Anmeldungseingänge abzusagen. Wir bitten Sie, sich pünktlich zum Seminarbeginn einzuloggen. Da die Seminare mit einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden und die Seminarplätze fest vergeben sind, muss die Seminargebühr auch dann erhoben werden, wenn ein fest angemeldeter Teilnehmer nicht zum Seminar erscheint. In vielen Kanzleien übernehmen die Arbeitgeber die Seminargebühren. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten auf eine Kostenübernahme an.

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