Ab dem 01.09.2024 sind wir verpflichtet, die neuen Formular der seit dem 22.12.2022 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsformular Verordnung zu nutzen. aber das Abenteuer Formular-Verordnung geht in die nächste Runde.
Der Gesetzgeber hat mit der 2. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung noch einmal inhaltliche und optische Änderungen im Formularwesen vorgenommen. Diese Verordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft – Übergangsfrist zur verbindlichen Nutzung 01.10.2025!! In der täglichen ZV-Praxis stellt man sich bei den formularmäßigen Aufträgen – insbesondere an den GVZ oder bei der Forderungspfändung – des Öfteren die Frage „welches „Kreuzchen“ oder weitere Anordnung zur Pfändungsmaßnahme ist denn nun sinnvoll?“ Themen u.a.
- Wann findet der Antrag gem. § 758a Abs. 1 bzw. § 758a Abs. 4 ZPO Anwendung?
Das Gerichtsvollzieherformular:
- Adressat, Gläubigeranträge und Übermittlungsmöglichkeiten, Vollmachten, Ergänzungen in Bezug auf Schuldnerbezeichnung
- Anmerkungen zur Übermittlung von Schuldtiteln und weiteren Anlagen auch im Hinblick auf § 754a ZPO • Optimale Ausnutzung erweiterter Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Rahmen der §§ 755 und 802I ZPO
- Effiziente Anwendung der einzelnen Module im Auftrag
- Zu beachtende Unterscheidungsmerkmale bei der Forderungsaufstellung
Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV):
- Wegfall verschiedener Antragsformulare für Forderungspfändung sowohl bei gewöhnlicher Forderung als auch für die Unterhaltspfändung
- Fehlervermeidung bei unterschiedlichen Antragsarten sowie zusätzliche Angaben zum Schuldner und Drittschuldner • Verschiedene Zustellungsmöglichkeiten an Drittschuldner und Schuldner
- Ergänzende Anordnungen erkennen und beantragen
- Mögliche Haftungsfallen des Anwaltes bei vereinfachter Vollstreckung im Rahmen des § 829a ZPO
- Unterschiedliche Arten der Forderungsaufstellung und praktische Hindernisse u.v.m.
- Schwachstellen erkennen und bewältigen!
Der Link zur ausführlichen Seminareinladung ist:
https://www.mgvo.de/mgv/dvs/dok_dnl.php?call_id=c13427a273aea79ee44270296824afe3&doknr=3