Neue Regelungen ab 01.01.2026!
Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der
Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten und hat Änderungen im GVG, ZPO und vielen weiteren
Gesetzen gebracht.
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Seit 1993 ist die Streitwertgrenze für die Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen Amtsund
Landgerichten unverändert. Dies gilt auch für die Wertgrenzen für Berufungen, Beschwerden
in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, der Grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde oder
aber Kostenbeschwerden.
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Streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte wurden ebenfalls geändert.
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Dies hat sich zum 01.01.2026 geändert!
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Dieser Workshop bringt alle Änderungen aus der ZPO, dem GVG und dem EGGVG, dem FamFG
und, und, und…… Darüber hinaus gibt es strukturelle Änderungen im RVG und der ZPO zur
nachträglichen Änderung von Kostenentscheidungen.
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Die Übergangsvorschriften werden klar definiert und auch Fragen zum Vorgehen im Falle einer
irrtümlich falschen Rechtsmittelbelehrung diskutiert.
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Diese Kenntnisse sind für eine haftungsfreie Mandatsführung unerlässlich!