Sie benötigen eine Fachkraft für die Übernahme der Kanzleibuchhaltung oder für die Zwangsvollstreckung?
Ich bin freiberufliche ReFa/ReFaWi mit langjähriger Berufserfahrung im Anwaltsbereich und hab ab Januar 2025 wieder freie Kapazität für eine Kanzlei.
Bei der Kanzleibuchhaltung verbuche ich die Umsätze (Einnahmen/Ausgaben) verbunden mit der Aktenbuchhaltung und gebe auch die Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Den Jahresabschluss überlasse ich gerne Ihrem Steuerberater. Gerne kann ich auch den Mahnlauf übernehmen, je nach Umfang.
Im Teilbereich gerichtliches Mahnverfahren /Zwangsvollstreckung übernehme ich von A – Aktenanlage, Aufforderungsschreiben bis Z – Zwangsvollstreckung selbständig. Hier kann ich auch aus meinem Büro per Fernzugriff für Sie tätig sein.
Mit der Kanzleisoftware RA-Micro bin ich am besten vertraut. Weitere (gute) Buchhaltungskenntnisse sind in Advoware vorhanden
Ich bin für Sie auf Honorarbasis tätig:
Vergütung/Stundenhonorar:
aus meinem Büro = 45,00 € zzgl. MwSt
vor Ort = 50,00 € zzgl. MwSt
Hinweis: Vor Ort verbringe ich einen Arbeitstag (mind. 7 h)
Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.